Die Kärntner Landesregierung hat mit Verordnung vom 15. Oktober 2024 für Sonntag, den 12. Jänner 2025 eine Volksbefragung mit der Fragestellung:
„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ angeordnet.
Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Abstimmung das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Tag der Abstimmung, Sonntag, 12. Jänner 2025 persönlich in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie eine Stimmkarte beantragen und mit dieser bereits vor dem Wahltag wählen. Bei persönlicher Beantragung im Gemeindeamt können Sie den Stimmzettel sofort ausfüllen, in das Briefwahlkuvert legen und sofort abgeben. Zu diesem Zweck wird im Gemeindeamt wieder eine Wahlzelle bzw. eine nicht einsehbare Räumlichkeit bereit gestellt.
Das Wählen mit Stimmkarte in einem anderen Wahllokal in Kärnten, ist nicht mehr möglich.
Ebenso ist die telefonische Beantragung einer Stimmkarte nicht möglich.
Schriftlich können Stimmkarten bis spätestens am 4. Tag vor dem Befragungstag – 08. Jänner 2025 – oder bis spätestens am 2. Tag vor dem Befragungstag – 10. Jänner 2025, 12:00 Uhr, mündlich beantragt werden.
Eine schriftliche Beantragung online auf www.wahlkartenantrag.at ist ebenfalls möglich.
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!