Geburt – Anzeige
Binnen einer Woche ab Geburt eines Neugeborenen muss dies dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Meist wird die Geburt durch die Krankenanstalt automatisch dem Standesamt gemeldet. Bei Hausgeburten erfolgt die Anzeige der Geburt beim Standesamt durch die Eltern/ die Mutter. Im Anschluss an die Anzeige der Geburt kann die Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Das zuständige Standesamt ist jenes des Geburtsortes (Standort der Krankenanstalt) des Kindes. Für die Anzeige der Geburt fallen keine Kosten an.
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!