Der elektronische Identitätsnachweis mittels Handy-Signatur wurde mit 5. Dezember 2023 durch die ID Austria ersetzt.
Wurde Ihre Handy-Signatur behördlich registriert, z.B. bei einem Magistrat oder über FinanzOnline, kann sie über einen Online-Prozess mit der App Digitales Amt auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.
Wurde Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert, z.B. via A1, Bankfiliale, verischerung, Postamt, etc., ist die behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Dazu ist ein persönlicher Termin bei einer Registrierungsbehörde, Magistrat bzw. Bezirksverwaltungsbehörde, nötig.
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!