Marktplatz – Standplatzzuweisung
Die Zuweisung des Standplatzes wird von der Marktaufsicht der Gemeinde durchgeführt. Wenn die Markteinrichtungen benützt werden, hat die Gemeinde das Recht, dafür Entgelt zu verlangen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt oder an die Wirtschaftskammer.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung