Betriebsanlage, Reduktionsplan – Antrag
Bei Betriebsanlagen, bei denen der Lösungsmittelverbrauch über der festgesetzen Mengenschwelle liegt, kann der Inhaber/die Inhaberin einen Reduktionsplan, welcher an die Emissionsbegrenzungen nach Anlage 2 gestellt wird, beantragen. Die Emissionsbegrenzungen finde Sie in den unten angeführten Links unter Anlage 2.
Weitere Informationen zum Antrag finden Sie unter dem zweiten Link.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung