Betriebsanlage – Bewilligung – Antrag

Unter einer Betriebsanlage werden all jene Gebäude, Räume, Anlagen und Freiflächen verstanden, welche gemeinsam eine betriebliche Einheit bilden und zur regelmäßigen Gewerbeausübung dienen (z.B. Werkstätten, Geschäfte, Lager, Gasthäuser, Büros, Hotels).

Treten bei der Errichtung einer Betriebsanlage Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarn auf, müssen diese vom Unternehmer beantragt und von der Behörde bewilligt werden.

Fristen

Der rechtskräftige Bescheid muss prinzipiell vor der Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage vorliegen (vor Baubeginn).

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

Antrag

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus