Betriebsanlage, Betriebsunterbrechung
Ein Betriebsanlagenbescheid, welcher bereits erteilt wurde, bleibt auch im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. vorübergehende Stilllegung) für maximal fünf Jahre aufrecht. Wird innerhalb dieser Jahre die Betriebsanlage wieder geöffnet, darf sie auch wieder gleich weitergeführt werden.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung