Betriebsanlage, Anzeigeverfahren – Anzeige
Werden Maschinen, Geräte oder die Ausstattung einer genehmigten Betriebsanlage ausgetauscht oder kommt es zu Änderungen der Betriebsanlage, die sich nicht negativ auf das Emissionsverhalten auswirken, wird ein Anzeigeverfahren durchgeführt.
Die Änderung muss vor der Durchführung angezeigt werden.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung