Betriebsanlage – Änderungsmeldung
Werden in einem Betrieb erhebliche Änderungen (Erweiterungen/neue Bereiche) durchgeführt, sind diese genehmigungspflichtig. Ändern sich die Emissionen nicht wesentlich, genügt es, wenn dies der Behörde gemeldet wird (z.B. Tausch einer Maschine).
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung