Gewerbeberechtigung – Entzug
Der Entzug der Gewerbeberechtigung erfolgt, wenn der Gewerbeinhaber/die Gewerbeinhaberin im Zuge seiner/ihrer Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstößt, bzw. der Verlust der gewerblichen Zuverlässigkeit eintritt.
Einen umfangreichen Katalog für Entzugsgründe finden sie unter dem Link der WKO.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung