Gewerbeausübung, Voraussetzungen – Antrag zur Feststellung
Um ein Gewerbe ausüben zu können, müssen allgemeine bzw. besondere Voraussetzungen erfüllen werden. Hier wird zwischen den Vorraussetzungen für Einzelunternehmern und Gesellschaften unterschieden.
Allgemeine Voraussetzungen bei Einzelunternehmern:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Staatsbürgerschaft in einem Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaates des EWR
- Ausbleiben von Ausschlussgründen
Allgemeine Voraussetzungen bei Gesellschaften (OG, KG, GmbH, AG und sonstige juristische Personen):
- Eine oder mehrere Personen als Gründer (natürliche oder juristische Personen)
- Erstellen eines Gesellschaftsvertrag
- € 12.500,- Mindesteinlage
- € 25.000,- Stammkapital
- Der Gesellschaftsvertrag muss notariell Beurkundet werden.
- Das Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein.
Antrag
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung