Gewerbeausübung, Voraussetzungen – Antrag zur Feststellung

Um ein Gewerbe ausüben zu können, müssen allgemeine bzw. besondere Voraussetzungen erfüllen werden. Hier wird zwischen den Vorraussetzungen für Einzelunternehmern und Gesellschaften unterschieden. 

Allgemeine Voraussetzungen bei Einzelunternehmern:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Staatsbürgerschaft in einem Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaates des EWR
  • Ausbleiben von Ausschlussgründen 

Allgemeine Voraussetzungen bei Gesellschaften (OG, KG, GmbH, AG und sonstige juristische Personen):

  • Eine oder mehrere Personen als Gründer (natürliche oder juristische Personen)
  • Erstellen eines Gesellschaftsvertrag 
  • € 12.500,- Mindesteinlage
  • € 25.000,- Stammkapital 
  • Der Gesellschaftsvertrag muss notariell Beurkundet werden.
  • Das Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein. 

Antrag

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus