Gewerbeausübung, Begutachtung Busunternehmen
Die Personenbeförderung mittels Bus unterliegt der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr und benötigt eine Bewilligung (Konzession). Es muss eine verkehrsgewerbliche Prüfung bestanden werden, um eine Gewerbeausübung als Busunternehmen ausführen zu dürfen.
Unterschieden wird zwischen Ausflugswagengewerbe und dem Gästewagengewerbe.
Zuständige Stellen
- Beim Ausflugswagengewerbe: Amt der (Bundesland) Landesregierung
- Beim Gästewagengewerbe: Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links.
Weiterführende Links
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007383Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ktn.gv.at/315970_DE-Organisation-VerkehrsgewerbeLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=4&detail=131Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung