Gewerbeausübung, Beglaubigung – Antrag
Durch eine Beglaubigung, auch Legalisation genannt, erhalten Dokumente einer Gewerbeausübung internationale Gültigkeit. Dieser Prozess muss gemäß den dafür vorgesehenen Rechtsvorschriften vorgenommen werden.
Antrag
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung