Gewerbeausübung, Änderung der Betriebsart
Bei einer Änderung der Betriebsart handelt es sich um einen Spartenwechsel. Ein solcher Wechsel muss an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Voraussetzungen
- Die Gewerbeberechtigung muss die Leistungen abdecken, welche die neue Betriebsart erbringen muss.
- Inhaltlich muss die Betriebsart bestimmt sein.
- Betriebsartbezeichnung darf keine zwei typische Betriebsformen verbinden, die zeitlich getrennt geführt werden.
Zuständige Stelle
- Bezirkshauptmannschaft
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung