Gewerbeanmeldung Schulbuslenker – Antrag
Das Gewerbe eines Schulbuslenkers kann nur auf Basis einer Konzession (Genehmigung) ausgeübt werden. Diese fällt unter das bewilligungspflichtige Verkehrsgewerbe.
Zuständige Stelle
- Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
- Landespolizeidirektion
Weitere Informationen entnehmen Sie den unten angeführten Links.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung