Gewerbeanmeldung ohne Feststellung der indiv. Befähigung
Für freie Gewerbe und Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (Ausnahme u.a. Baumeister, Waffengewerbe), ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
Weiterführende Links
- https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Befaehigungsnachweis_-_FAQs.html#heading_3__Wann_ist_kein_Befaehigungsnachweis_erforderlich_Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Welche_Gewerbe_gibt_es_.htmlLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung