Gewerbe, Feststellung des Fortbetriebsrechtes – Antrag

Durch das Fortbetriebsrecht wird einer Person das Recht erteilt, den Betrieb einer anderen Person fortzuführen. Das Fortbetriebsrecht ist mit der Voraussetzung einer Gewerbeberechtigung verknüpft, das vorübergehend auch stillgelegt sein darf. 

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde)

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus