Gewerbe, Feststellung des Fortbetriebsrechtes – Antrag
Durch das Fortbetriebsrecht wird einer Person das Recht erteilt, den Betrieb einer anderen Person fortzuführen. Das Fortbetriebsrecht ist mit der Voraussetzung einer Gewerbeberechtigung verknüpft, das vorübergehend auch stillgelegt sein darf.
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde)
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung