Gewerbe Zurücklegung – Meldung
Wenn Sie Ihrem Gewerbe nicht mehr nachgehen können, müssen Sie Ihren Gewerbeschein bei der zuständigen Behörde zurücklegen.
Die Rücklegung kann über ein Online-Formular, über die Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte oder persönlich bei der zuständigen Stelle durchgeführt werden.
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft
Weiterführende Links
- https://www.gisa.gv.at/at.gv.wien.fshost-gisa-at/user/formular.aspx?pid=f3cbbd2e05c54d8d889b1bddcb648fa2&pn=Bc630fa1ed79f4843b374d569243e32e8
- https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/Wo_kann_ich_das_Gewerbe_zuruecklegen_.html
- https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung