Gewerbe Umgründung/Umwandlung – Anzeige
Steht die Umgründung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Realteilung oder ein Zusammenschluss von einem Gewerbe an, geht die ursprüngliche Vollmacht der Ausübung des Gewerbes an die Nachfolgeunternehmer über. Der Nachfolger oder die Nachfolgerin muss über alle gewerblichen Voraussetzungen verfügen, den Gewerbeübergang binnen 6 Monaten bei der zuständigen Behörde anzeigen und im Fall einer Gesellschaft einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung