Gewerbe, Einzelperson/Geschäftsführer – Erklärung
Die „Erklärung für gewerberechtliche Geschäftsführer/Geschäftsführerin“ finden Sie zum Ausdrucken in den unten angeführten Links. Die ausgefüllte Erklärung muss dann bei der zuständigen Gewerbebehörde eingereicht werden.
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung