Betriebsverlegung, Bewilligung – Antrag
Wird der Betriebsstandort oder der Standort einer Filiale verlegt, muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Zusätzlich muss eine Verlegung der Hauptniederlassung beim bisher zuständigen Gericht angemeldet werden. Danach teilt das bisher zuständige Gericht dem neu zuständigen Gericht die Verlegung des Betriebes mit, wobei diese Tatsache folglich ins Firmenbuch eingetragen wird.
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
Weitere Informationen zur Bewilligung und dem Antrag auf Betriebsverlegung finden Sie in den unten angeführten Links.
Weiterführende Links
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/gewerberechtliche_aenderungen/standortverlegung/Seite.1300004.html
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/standortwechsel/einzelunternehmen/Seite.2873100.html
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/standortwechsel/gesellschaften/Seite.2874100.html
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung