Verkehrssicherheit – Sicherung Schulweg – Antrag
Die erste große Herausforderung im Leben von Kindern ist oftmals der Schulweg. Besonders bei stark befahrenen Straßen und Kreuzungen ist eine Schulwegsicherung sinnvoll. Eltern können sich diesbezüglich an die Schulleitung bzw. an die Leitung des Kindergartens oder des Horts wenden. Diese setzen sich dann mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Zuständige Stellen
In erster Linie wird zwischen Landesstraßen (L und B) und Gemeindestraßen unterschieden.
- Für Landesstraßen ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizei) zuständig,
- für Gemeindestraßen die Gemeinde.