Sturzhelmpflicht – Antrag auf Befreiung

Den Antrag auf Befreiung von der Sturzhelmpflicht können Personen beantragen, die aufgrund der körperlichen Beschaffenheit den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht möglich macht. Der Antrag auf Betreifung der Helmpflicht ist bei der Bezirkshauptmannschaft oder im Verkehrsamt der Landespolizeidirektion zu stellen. Die Entscheidung über eine Befreiung der Sturzhelmpflicht basiert auf Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung, wobei die Vorlage eines Behindertenpasses oder Gehbehindertenausweis (Parkausweis) nicht genügt. Die Befreiung kann kann befristet oder auf Dauer gewährt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag um Befreiung der Verwendungspflicht des Sturzhelmes
  • Amtsärztliches Gutachten

Sturzhelmpflicht - Antrag auf Befreiung - Kosten und Gebühren in EUR

Sturzhelmpflicht - Antrag auf Befreiung

Bundesabgabe28,60
Verwaltungsabgabe6,50