Schiffsführerpatent – Prüfungsantrag
Der Erwerb eines Schiffsführerpatentes ist erforderlich, um motorisierte Boote führen zu dürfen. Ausgenommen davon sind beispielsweise Motorboote unter 4,4 Kilowatt Motorleistung oder Segelfahrzeuge. Die entsprechende Ausbildung kann bei einer Schiffsführerschule in Anspruch genommen werden. Das Amt der (Bundesland) Landesregierung nimmt die entsprechende Prüfung auf Antrag ab. Der Antrag befindet sich in den unten angeführten Links.
Zuständige Behörden
Amt der (Bundesland) Landesregierung (Abteilung Verkehr/Schifffahrt)
Weiterführende Links
Schiffsführerpatent - Prüfungsantrag - Kosten und Gebühren in EUR
Schiffsführerpatent - Prüfungsantrag | |
Kapitänspatent – Schifferpatent für die Binnenschifffahrt A oder B | 240,00 |
Streckenzeugnis | 55,00 |
Kapitänspatent – Seen und Flüsse | 179,00 |
Schiffsführerpatent – 20 m | 120,00 |
Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse | 80,00 |
Schiffsführerpatent – 10 m | 60,00 |
Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse | 40,00 |
Aus- und Zustellung des Befähigungsausweises durch die Österreichischen Staatsdruckerei GmbH | |
Inlandszustellung | 24,70 |
Auslandszusendung | 28,70 |