EU-Gemeinschaftslizenz – Antrag

Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr sowie den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Bussen ist in der Europäischen Union eine EU-Gemeinschaftslizenz verpflichtend. Dieser dient als Nachweis über den Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes. Eine beglaubigte Abschrift der EU-Gemeinschaftslizenz muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Der Besitz einer Konzession, welche die Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Güterverkehr, zulässt,
  • sämtliche Konzessionsvoraussetzungen müssen gegeben sein (inkl. finanzieller Leistungsfähigkeit).

Zuständige Stelle

Landeshauptmann: Amt der (Bundesland) Landesregierung

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