Versammlung – Bescheinigung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die zuständige Behörde auf Verlangen über die Anzeige sofort eine Bescheinigung zu erteilen.
Die Anzeige selbst unterliegt keiner Stempelgebühr.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung