Verein, Änderung gewählter Organe – Meldung

Nach §14 des Vereinsgesetzes 2002 hat der Verein jede Änderung in Bezug auf die organschaftliche Vertretung der Vereinsbehörde binnen vier Wochen nach ihrer Bestellung anzuzeigen.

Über das folgende FormularLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster kann dies bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Zuständigkeit und Kontakt