Allgemeine Informationen – Vereine

Nach dem Vereinsgesetz 2002 ist ein Verein per Definition ein

  • freiwilliger,
  • auf Dauer angelegter,
  • aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss
  • mindestens zweier Personen
  • zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.

Zuständigkeit und Kontakt