Veranstaltung, pratermäßig – Antrag
Der Antrag auf eine pratermäßige Veranstaltung mit ortsfesten Veranstaltungsstätten ist beim Amt der (Bundesland) Landesregierung zu beantragen.
Zuständige Stelle
Amt der (Bundesland) Landesregierung
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung