Sterbefall – Meldung

Tritt ein Sterbefall in Ihrer Familie oder Ihrem Bekanntenkreis ein, muss augenblicklich eine Totenbeschau durch einen Arzt/eine Ärztin vorgenommen werden.

Sie selbst oder der Arzt/die Ärztin müssen dann mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt anzuzeigen.

Weitere Information finden Sie in den unten angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Karin Paulitsch

Abgabenbuchhaltung