Zweitwohnsitzabgabe
Haben Sie eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz in unserer Gemeinde? Dann informieren wir Sie gerne über die Zweitwohnsitzabgabe:
- Bei der Zweitwohnsitzabgabe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe.
- Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.
- Die Abgabe wird nach der Wohnnutzfläche gestaffelt.
- Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Selbsterklärungsabgabe, d. h. Sie müssen Ihren Zweitwohnsitz umgehend beim Gemeindeamt melden.
Zusätzlich zur Zweitwohnsitzabgabe gilt auch die Abgabepflicht für die pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte ans Gemeindeamt.
Zweitwohnsitzabgabe/ Monat - Kosten und Gebühren in EUR
Zweitwohnsitzabgabe/ Monat | |
Wohnungen bis 30 m² | € 11,80 |
Wohnungen 30 bis 60 m² | € 23,60 |
Wohnungen 60 bis 90 m² | € 41, 30 |
Wohnungen mehr als 90 m² | € 64,80 |
Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!