Orts-/Kur- und Nächtigungstaxe – Einhebung
Bei der Orts- bzw. Kurtaxe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe. Bei der Kurtaxe speziell handelt es sich um eine Kurabgabe in Heilstätten, Erholungsorten sowie Seebädern.
Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, welche dem Bundesland zu fließt und wird von der Gemeinde eingehoben.
Zuständigkeit und Kontakt
Christina Romina Rom
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung