Orts-/Kur- und Nächtigungstaxe – Einhebung

Bei der Orts- bzw. Kurtaxe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe. Bei der Kurtaxe speziell handelt es sich um eine Kurabgabe in Heilstätten, Erholungsorten sowie Seebädern.

Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, welche dem Bundesland zu fließt und wird von der Gemeinde eingehoben.

Zuständigkeit und Kontakt

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung