Grundsteuer – Grundsteuerbefreiung – Antrag

Sie können für neu errichtete Wohnungen, Wohnheime oder wohnbaugeförderte Baulichkeiten eine zeitlich befristete Grundsteuerbefreiung bei der Gemeinde beantragen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt.

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung