Waffeninhaber – Zulässigkeitsprüfung
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen einer Waffe der Kategorie B, berechtigen, sind:
- Antrag durch eine verlässliche europäische Bürgerin/er
- Mindestalter 21 Jahre
- Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. für die Selbstverteidigung innerhalb von Wohnräumen )
- Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. (Dieses Gutachten entfällt, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist.)
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als „Waffenführerschein“ bezeichnet).
Zuständige Behörde ist immer jene im Wohnort.