Böllerschießen – Antrag

Bei einem Antrag für das Böllerschießen müssen der genaue Ort, die genaue Zeit und der Anlass des Schießens bekannt gegeben werden.

Ein solcher Antrag darf nur gestellt werden von:

  • einer als verlässlich erwiesenen Personen,
  • mit einem Mindestalter von 18 Jahren
  • und den notwendigen Kenntnissen für die bevorstehende Bedienung der Böllerkanonen.

Die Kenntnisse in Bezug auf die Bedienung müssen ein gewisses Fachwissen über die Funktionsweise und Wirkung der verwendeten Böllergeräte umfassen.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung