Wasserversorgungsanlagen – Merkblatt zum Betrieb
Der Betreiber/die Betreiberin hat die Verpflichtung die Wasserversorgungsanlage in einem ordnungsgemäßen Befinden zu haben und muss entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, damit das Trinkwasser nicht negativ beeinflusst wird.
Zuständige Stelle
Amt der (Bundesland) Landesregierung
Weiterführende Informationen über Wasserversorgungsanlagen entnehmen Sie bitte folgendem Link.