Wasserbuch – Neueintrag
Der Eintrag im Wasserbuch muss u.a. folgende Informationen enthalten:
- das Gewässer (manchmal auch die betroffene Kanalisation),
- wie die Wasserentnahme, -benutzung oder die Einwirkung bezeichnet werden,
- Name und Anschrift des Berechtigten,
- Liegenschaft/Betriebsanlage, die mit dem Recht verbunden ist,
- wie lang die Bewilligung dauert,
- von der Urkundensammlung: eine Übersicht
Genaue Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern im Gemeindeamt.
Zuständigkeit und Kontakt
David Mike
Bauhof, Bauhofleitung