Inanspruchnahme von öffentlichem Wassergut – Antrag
Für eine Inanspruchnahme öffentlichen Wassergutes muss ein Antrag gestellt werden. Zuständig für diesen Bereich ist die Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes.
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Wasserrecht)
Weiterführende Links
- https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-12/Organisation?oid=2000499Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/UW52Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/UW54Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster