Naturschutzrechtliche Bewilligung – Antrag

Eine intakte Natur ist die Lebensgrundlage von uns Menschen. Darum nehmen wir es mit der Einhaltung des Naturschutzrechtes besonders genau.

Für einige Vorhaben im Bereich Natur und Landschaft besteht eine Bewilligungspflicht. Besagte Bewilligung muss bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.

Weitere Informationen zum Antrag erhalten Sie unter folgendem Link.

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung