Kläranlagen, wasserrechtliche Überprüfung
Die laufende wasserrechtliche Überwachung erfolgt durch die Amtsorgane der Behörde und durch die vorgeschriebene Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers.
Zuständige Behörde
Zuständigkeit und Kontakt
David Mike
Bauhof, Bauhofleitung