Altlastensanierung – Abgabenpflicht festlegen
Die Finanzierung der Sanierung von Altlasten erfolgt durch Altlastenbeiträge, welche durch die Zollämter für das langfristige Ablagern von Abfällen eingehoben werden.
Die Abgabe wird für folgende Zwecke verwendet:
- zur Erfassung, Abschätzung sowie Bewertung von Verdachtsflächen,
- zur Förderung von Altlastensanierungs- und -sicherungsmaßnahmen,
- für Studien sowie Projekte, welche vor allem zur Entwicklung von Sanierungs- bzw. Sicherungstechnologien,
- zur Förderung von Sofortmaßnahmen.
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