Aufstockung von Zivildienstplätzen – Antrag
Eine Einrichtung darf nur so viele Zivildienstleistende gleichzeitig beschäftigen, wie Plätze im Anerkennungsbescheid genehmigt wurden. Wenn eine Einrichtung mehr Plätze braucht, kann ein entsprechender Antrag auf Aufstockung gestellt werden.
Antrag: