Wehrpflichtige – Erfassung
Für die Erfassung, Stellung und Einberufung der Wehrpflichtigen (Ergänzung) ist nach §12 des Wehrgesetzes das Bundesgebiet in Ergänzungsbereiche einzuteilen. Diese haben sich mit den Gebieten der Länder zu decken.
Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=502
Für die Erfassung, Stellung und Einberufung der Wehrpflichtigen (Ergänzung) ist nach §12 des Wehrgesetzes das Bundesgebiet in Ergänzungsbereiche einzuteilen. Diese haben sich mit den Gebieten der Länder zu decken.
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Keutschach 1
9074 Keutschach am See
Österreich
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Gemeindeamt Keutschach
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