Tierkörperbeseitigung
Tierkörperbeseitigung ist die Verwertung von Tierkörpern und Schlachtabfällen in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt. Einer lückenlosen Entsorgung von Tierkadavern und sonstigen tierischen Abfällen kommt in Bezug auf die Verhinderung von Seuchenausbrüchen und zur Erhaltung von wertvollen Trinkwasserreserven eine enorme Bedeutung zu. Das private Beerdigen von Nutztieren sowie Haustieren ist absolut verboten. Falls ein Tierbesitzer die würdevolle Einäscherung seines verstorbenen Tieres wünscht, kann das an einem behördlich genehmigten Tierfriedhof erfolgen.
Tierkörperverwertungsanlagen:
- Steiermark: Steirische TierkörperverwertungsgesmbH und CO.KG Landscha 8, 8461 Ehrenhausen, Tel. Nr. 03453/2510
- Burgenland: Burgenländische Tierkörperverwertungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, Industriegebiet 1, 7321 Unterfrauenhaid, Tel.Nr. 02619/7246-0
- Niederösterreich: Als Tierkörperbeseitigungsanlage für NÖ ist die Fa. SARIA Bioindustries GmbH, Bildereiche 3, 3430 Tulln, zugelasssen. Tel.Nr. 02274/64271-0
- Oberösterreich: Tierkörperverwertungs-Gesellschaft m.b.H., 4844 Regau 63, Tel.Nr. 07672/29454-0
- Kärnten:TierkörperentsorgungsGesmbH, Bolzmannstr. 3, 9020 Klagenfurt, Tel.Nr. 0463/33275
Weiterführende Links
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/Seite.742080.htmlLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=JFT_09908797_08V00439_00Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ktke.atLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- http://kadaver.ktke.atLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/buerger/arbeit/land-forstwirtinnen/1025998.htmlLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.