Verfütterung von Speiseresten – Genehmigung
Es ist verboten ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft sind an Nutztiere zu verfüttern. Von dieser Regel ausgenommen ist die Verfütterung von verarbeiteten ehemaligen Lebensmitteln, die ausschließlich aus Milch, Milchprodukten, Eiern oder Eiprodukten hergestellt wurden sowie die Verfütterung von Milch und Milchprodukten.
Für die Verfütterung wird eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde benötigt.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.