Zwangsweise Bringung über fremden Grund – Antrag
Befristete Bringung über fremden Boden
Jeder Eigentümer eines Waldes und zur Nutzung berechtigte Personen haben die Berechtigung, dass sie auf die sicherste Weise Holz und andere Forstprodukte über fremden Grund transportieren und bei Bedarf auch dort lagern dürfen. Dazu sind sie nur berechtigt, wenn die Benutzung des fremden Bodens unbedingt notwendig ist (der Transport über andere Wege wäre mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder ein anderer Weg ist nicht möglich).
Wenn sich die Parteien über die Bringung über den fremden Grund nicht einig sind, kann eine Partei Antrag bei der betreffenden Behörde stellen.
Antrag stellen
Es wird empfohlen, die Sachverhaltsdarstellung schriftlich bei der Behörde einzureichen. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Einigung mit dem Eigentümer nicht möglich gewesen sei und die Bringung über einen anderen Weg mit unverhältnismäßigen hohen Kosten verbunden oder zu gefährlich ist.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.