Wald/Nichtwaldfeststellung – Antrag

Existieren Zweifel in Bezug auf die Frage, ob eine bestimmte Fläche Wald oder Schutzwald ist, kann eine Feststellung beantragt werden. Dies kann durch Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Mit dem Antrag wird festgestellt, ob eine bestimmte Fläche Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 § 1a ist oder nicht.

(Antrag muss von Gemeinde hinzugefügt werden!)

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006