Änderungen landwirtschaftlicher Grundstücke in Wald – Antrag
Unter einer Kulturumwandlung wird die Aufforstung (Pflanzung und Saat), die Naturverjüngung (natürlicher Anflug wird geduldet) und das Errichten von Forstgärten, Forstsamenplantagen, Christbaumkulturen, Holzgewächs-Plantagen und das Anlegen von Baumreihen verstanden.
Die Genehmigung muss der Grundflächen-Eigentümer bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Der Antrag beinhaltet folgende Daten:
- Name und Anschrift des Eigentümers (ggf. des Nutzungsberechtigten)
- Von der Grundfläche: Bezeichnung, Ausmaß, Seehöhe, Art der landwirtschaftlichen Nutzung und ggf. die Neigungsrichtung
- Informationen über die künftige Nutzung und ob die Grundfläche dafür geeignet ist
- Namen und Anschrift der Grundeigentümer (ggf. der Nutzungsberechtigten der benachbarten landwirtschaftlichen Kulturflächen)
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.