Land- und Forstwirtschaftsförderung
Unter Land- und Forstwirtschaft fallen
(1) die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe von Naturkräften, der Wein- und Obstanbau, der Gartenbau und die Baumschulen, sowie
(2) das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung und/oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse ebenso wie die Jagd und die Fischerei.
Die Förderanträge können entsprechend der Verordnung der Landesregierung mit den Richtlinien über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft gestellt werden.
Weitere Informationen bieten die folgenden Links.
Weiterführende Links
- https://www.lko.atLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ama.at/HomeLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/situation/npo/weitere-wirkungsbereiche/land-forstwirtschaft/alleLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://ktn.lko.at/Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10/FoerderungenLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.