Kriegsgräberfürsorge – Überprüfung von Gräbern/Anlagen
Die Kriegsgräberfürsorge in Österreich pflegt und saniert die Gräber der Opfer vom 1. und 2. Weltkrieg und ist für deren Instandhaltung zuständig.
Die zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Inneres (Abteilung IV/3 – „Bauangelegenheiten, Immobilienmanagement und Kriegsgräberfürsorge“).
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Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung